70 Jahre Bundesvertriebenengesetz – „Magna Charta der Vertriebenen“
Am 5. Juni 1953 trat ein Gesetz in Kraft, dessen politische Reichweite damals wohl die wenigsten realistisch abschätzen konnten: das „Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge“, kurz „Bundesvertriebenengesetz“. Ausgerichtet war das Gesetz damals darauf, die bitter notwendige wirtschaftliche und soziale Eingliederung der deutschen Heimatvertriebenen und Flüchtlinge zu regeln. Aber auch die Aufnahme der sogenannten Sowjetzonenflüchtlinge in das BVFG war ein wichtiger Punkt.
Von Beginn an wurden das Gesetz und die Vertriebenenpolitik konstruktiv erfolgreich von den Unionsparteien mitgestaltet. Gerade auch den deutschen Heimatvertriebenen in den Reihen der CDU/CSU ist es zu verdanken, dass entscheidende Formulierungen in die Diskussionen und später in den Gesetzestext eingebracht werden konnten. Unter diesen Persönlichkeiten verdient der damalige, erste Bundesvertriebenenminister, Dr. Hans Lukaschek (CDU), besondere Aufmerksamkeit, der das Gesetz mit einem deutlich sichtbaren Bezug zur Charta der deutschen Heimatvertriebenen prägend als „Magna Charta der Vertriebenen“ bezeichnete.
Maßgeblich unter CDU/CSU-Führung wurde das Gesetz im Laufe der Jahre immer wieder an sich verändernde innen- wie außenpolitische Situationen angepasst. Viele Regelungen und juristische Definitionen wurden aufgrund der in Deutschland gewonnenen Erfahrungen international zu Mustern für die Bewältigung ähnlicher Herausforderungen. Bis heute regelt das BVFG etwa die Aufnahme und Eingliederung der Aussiedler und Spätaussiedler, aber auch die Kulturarbeit. Diese Bereiche stehen aktuell besonders im Fokus. In der Kulturarbeit betreibt erneut eine SPD-geführte Bundesregierung, diesmal jedoch federführend mit einer grünen Kulturstaatsministerin, einen wohl vor allem ideologisch geführten Kürzungsmarathon.
In der Spätaussiedleraufnahme ist die Bundesregierung jetzt gefordert, weiterhin an der Verantwortung für das Kriegsfolgenschicksal und somit für die deutschen Minderheiten in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion festzuhalten. Es darf nicht sein, dass gerade in der aktuellen Krisenzeit den aus Not in Deutschland Zuflucht suchenden Menschen aufgrund juristischer Spitzfindigkeiten das Tor vor der Nase zugeschlagen wird.
Die OMV weiterhin an der Seite der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten stehen und ihre berechtigten Anliegen gegen Angriffe im kulturellen, sozialen oder rechtlichen Bereich verteidigen.